Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der Kanzleistruktur GbR gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
Kanzleistruktur GbR
Christian Seidel & Geoffrey Khan
Kaistr. 2
40221 Düsseldorf
E-Mail: kontakt@kanzleistruktur.de
Telefon: 02304 - 9799616
Die Kanzleistruktur GbR erbringt Dienstleistungen im Bereich planbare Personalgewinnung, Recruiting-Struktur, Positionierung, Sichtbarkeitsaufbau, Prozessbegleitung sowie damit zusammenhängende Analyse- und Beratungsleistungen für Steuerkanzleien. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der individuellen Vereinbarung.
Ein Vertrag kommt durch Annahme eines individuellen Angebots, durch schriftliche Vereinbarung oder durch ausdrückliche Beauftragung zustande. Angaben auf der Website stellen kein verbindliches Angebot im rechtlichen Sinne dar.
Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Verzögerungen, die aus unterlassener oder verspäteter Mitwirkung entstehen, gehen nicht zulasten der Kanzleistruktur GbR.
Die Vergütung richtet sich nach der jeweils individuell vereinbarten Preisstruktur. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Vereinbarte Setup-Gebühren, laufende Betreuungspauschalen sowie Erfolgsvergütungen werden nach Maßgabe des jeweiligen Vertrags oder Angebots abgerechnet.
Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Kanzleistruktur GbR ist berechtigt, bei andauerndem Zahlungsverzug Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen, sofern dies angekündigt wurde und berechtigte Interessen des Kunden nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.
Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen Vereinbarung. Soweit eine Mindestlaufzeit vereinbart wurde, ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf dieser Zeit ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Soweit eine erfolgsbezogene Vergütung vereinbart wurde, entsteht der Anspruch mit Eintritt des jeweils vertraglich definierten Erfolgs, insbesondere der erfolgreichen Einstellung eines Kandidaten. Maßgeblich sind die konkret vereinbarten Kriterien des jeweiligen Vertrags.
Sofern vertraglich eine Nachbesetzungsgarantie vereinbart wurde, gelten ausschließlich die individuell hierzu festgelegten Bedingungen. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Nachbesetzung.
Die Kanzleistruktur GbR haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zur Durchführung des Vertrags zu verwenden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Kanzleistruktur GbR. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.